Die schlimmste Art der Ungerechtigkeit
ist die nur vorgespielte Gerechtigkeit.
Platon, griechischer Philosoph,
428-348 v.Chr.
Eine besondere Lebenssituation, die in berufliche und private Bereiche eingreift, ist die Konfrontation mit der Entscheidung über eine Organspende oder die Notwendigkeit einer Transplantation für sich selbst oder im nächsten Umfeld persönlicher Beziehungen. Ebenso aber für Angehörige von Berufsgruppen, die damit befasst sind.
Sie sind in spezieller Weise geeigneter Anlass für ein Coaching.
Menschen können vom Thema der Organspende, der Organtransplantation und der Lebendspende auf sehr unterschiedliche Weise plötzlich, aber auch über sehr lange Zeiträume betroffen und persönlich und beruflich damit beschäftigt sein.
Zwar hat das Transplantationsgesetz 1997 viele rechtliche Fragen geklärt. Viele rechtlichen Voraussetzungen sind aber
1. bis heute nicht umgesetzt
2. nicht ausreichend, um Betroffenen zu helfen und
3. lösen vor allem nicht die Entscheidungen, denen Menschen sich dann ganz persönlich stellen müssen.
Für wen kommt Coaching als Möglichkeit in Betracht ?
Aus meiner bisherigen anwaltlichen Beratungstätigkeit und Vertretung von Betroffenen auf beiden Seiten des Behandlungsgeschehens rund um das Thema Organspende und Organtransplantation für Kliniken, Ärzte, Koordinatoren, Pflegepersonal einerseits und Patienten, die Angehörigen von potentiellen Organspendern, von Wartelistenpatienten, von Lebendspendern, aber auch Selbsthilfegruppen andererseits habe ich den analytischen Blick für die rechtlichen und praktischen Fragen durch die gewonnenen Erfahrungen und die Probleme sensibilisiert und sensitiviert.
Dabei konnte ich feststellen, dass in jedem dieser Bereiche Bedarf und Bedürfnis nach Coaching besteht.
Anders als die (bewusst/unbewusst) mit der Tätigkeit als Medizinrechtsanwältin verbundenen Assoziationen, die ungeachtet der von mir bevorzugten präventiven Problemlösung und Beratung den Blick auf diese und die vorhandenen Lösungs- und Verbesserungspotentiale in Entscheidungsabläufen zu hemmen scheinen, spricht für die Einbindung des Coach seine Wertneutralität und Objektivität.
Verbunden mit der Vertraulichkeit bietet sie daher in jedem individuellen Fall BEIDEN Seiten des Behandlungsgeschehens der Organspende und Transplantation unabhängige Unterstützung.
Dass dieses Bedürfnis nicht nur auf Seiten der Patienten besteht, sondern auch im klinischen Bereich, zeigen jüngst auch die (missverständlich und zu Irriationen hinsichtlich der Interessenwahrnehmung führenden) sog. "Patientenanwälte" , die weder Juristen, noch unabhängig für die Lebendspender oder Empfänger anzusehen sind, sondern nach eigener Erklärung seitens der Klinikärzte der zusätzlichen Absicherung für das Vorliegen der Voraussetzungen der Lebendspende dienen sollen und der Klinik selbst angehören.
Aus diesem - sicher gut gemeintem - Versuch zeigt sich für beide Seiten der Bedarf an neutraler Unterstützung jenseits anwaltlicher Beratung.